Lohn
In der beruflichen Vorsorge wird der Begriff unterschiedlich verwendet. Die wichtigsten Unterschiede sind:
Massgebender Jahreslohn
Der massgebende Jahreslohn entspricht dem AHV-Lohn des laufenden Jahres. Zu berücksichtigen sind Lohnbestandteile, die regelmässigen Charakter haben: Schichtzuschläge, Schmutzzulagen, Kühlzulagen, Gefahrenzulagen usw. Ist die versicherte Person weniger als ein Jahr bei einem angeschlossenen Unternehmen beschäftigt, so gilt als massgebender Jahreslohn der Lohn, den sie bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde.
Versicherter Lohn (koordinierter Lohn)
Der koordinierte oder versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich eines Koordinationsabzuges. Der Koordinationsabzug ist abhängig von der Versicherungsart. In der Normalversicherung (N) entspricht er 29% des massgebenden Jahreslohnes. In der Kaderversicherung (K) 150% des maximalen BVG-Koordinationsabzuges und in der BVG-Versicherung (B) dem BVG-Koordinationsabzug. Die Minimalvorschriften gemäss BVG sind einzuhalten.
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