Altersrente
In der CPV/CAP ist der Altersrücktritt ab dem 58. Altersjahr möglich. Die Altersrente berechnet sich aufgrund des vorhandenen Altersguthabens, welches mit dem Umwandlungssatz zwischen 5,22% und 6,15% (Alter 65) in eine Rente umgewandelt wird. Sie wird lebenslänglich ausgerichtet.
Zum Bezug der Altersrente zwischen dem 58. und 65. Altersjahr wird die Erwerbsaufgabe vorausgesetzt. Der Altersrentner kann in dieser Zeit den Rentenbezug aufschieben. Während der Aufschubzeit werden keine Prämien entrichtet, hingegen verzinst sich das Altersguthaben und der Umwandlungssatz erhöht sich.
Bei Erwerbstätigkeit bei einem angeschlossenen Unternehmen der CPV/CAP nach dem 65. Altersjahr bleibt die versicherte Person bis längstens zum 70. Altersjahr versichert. In diesem Fall erhöht sich die Altersrente um den Zins und den erhöhten Umwandlungssatz.
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