Kinderrente
Anspruch auf Kinderrente haben Bezüger von Invaliden- oder Altersrenten der CPV/CAP. Auch bei Tod einer versicherten Person haben die Kinder Anspruch auf eine Kinderrente. Die Kinderrente beträgt 25% der Alters- bzw. der Invalidenrente.
Die Auszahlung der Kinderrente beginnt mit Ausrichtung der Invaliden- oder Altersrente oder dem Tod der versicherten Person und erlischt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Befinden sich die Kinder in einem Studium oder einer Lehre, erlischt die Kinderrente mit Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch am Ende des Monats, in welchem das 25. Altersjahr vollendet wird. Wird die Invalidität aufgehoben, erlischt der Anspruch auf Kinderrente.
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