BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Das Gesetz regelt die berufliche Vorsorge. Der Versichertenkreis ist auf Arbeitnehmer und im Bereich einer freiwilligen Versicherung auch auf Selbständigerwerbende beschränkt. Das BVG ist als Minimalgesetz ausgestaltet, dies vor allem im Bereich der obligatorischen Versicherungspflicht und der Leistungen. Im Weiteren sind im Bereich der Organisation, der Finanzierung, der Rechtspflege und Strafbestimmungen, dem Umfang der Leistungen (Einkauf), dem Steuerrecht für alle Vorsorgeeinrichtungen verbindliche Regelungen getroffen worden.

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