Altersguthaben
Das Altersguthaben (Art. 14) ist das für die Bestimmung der Altersleistungen massgebende individuelle Sparguthaben, das bis zur effektiven Alterspensionierung geäufnet wird. Für die Bestimmung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen während der Aktivzeit ist das projizierte Altersguthaben massgebend.
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