Finanzierung
Die Vorsorgeeinrichtung finanziert die Leistungen durch Einnahmen aus Arbeitnehmer-, Arbeitgeberbeiträgen sowie aus dem Ertrag aus den Kapitalanlagen. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller Arbeitnehmer. Er schuldet der Vorsorgeeinrichtung die gesamten Beiträge.
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