Freizügigkeitsabkommen im Personenverkehr
Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft sowie den EFTA Staaten Norwegen und Island zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit. Im Bereich der beruflichen Vorsorge ist vor allem die Barauszahlung des obligatorischen Teils der Freizügigkeitsleistung beim definitiven Verlassen der Schweiz betroffen.

Schliessen