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Kinderrente
Für Kinder von Invaliden- und Altersrentenbezügern sowie für Kinder von verstorbenen Versicherten werden Renten ausgerichtet, sofern das Kind das 18. Altersjahr nicht überschritten hat oder unter 25-jährig und in Ausbildung ist. Die Kinderrente beträgt 25% der laufenden Invaliden- oder Altersrente oder beim Tod des Versicherten als Aktiver 25% der voraussichtlichen Altersrente im Alter 65. Der Anspruch wird automatisch mit der Invaliden- oder Altersrente ausgelöst. Bei einem Todesfall des Versicherten erfolgt die Anmeldung in der Regel über den Arbeitgeber. Die Hinterbliebenen können jedoch ihre Ansprüche auch direkt bei der CPV/CAP anmelden.
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