Eintritt in die Pensionskasse
Der Eintritt erfolgt mit der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Aufnahmekriterien sind der Jahreslohn (mindestens CHF 22'680.00), das Alter und die Dauer des Arbeitsvertrages. Weitere Informationen sind im Merkblatt Neueintritt in die CPV/CAP nachzulesen.
Mit dem Eintritt wird ein Vorsorgeausweis erstellt, welcher über die Beiträge und die Leistungen Auskunft gibt. Der Versand erfolgt an die versicherte Person.
Beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist die versicherte Person verantwortlich, dass die Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse übertragen wird. Zur Überweisung des Geldes kann das Formular Pensionskasse und Freizügigkeit der bisherigen Vorsorgeeinrichtung übergeben werden.
Formulare & Checklisten
Merkblatt Erläuterungen zum Vorsorgeausweis
Merkblatt Pauschale Risikoversicherung für 18 bis 24 Jaehrige