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Eintritt in die Pensionskasse

Der Eintritt erfolgt mit der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Aufnahmekriterien sind der Jahreslohn (mindestens CHF 22'050.00), das Alter und die Dauer des Arbeitsvertrages. Weitere Informationen sind im Merkblatt Neueintritt in die CPV/CAP nachzulesen.

Mit dem Eintritt wird ein Vorsorgeausweis erstellt, welcher über die Beiträge und die Leistungen Auskunft gibt. Der Versand erfolgt an die versicherte Person.

Beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist die versicherte Person verantwortlich, dass die Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse übertragen wird. Zur Überweisung des Geldes kann das Formular Pensionskasse und Freizügigkeit der bisherigen Vorsorgeeinrichtung übergeben werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die CPV/CAP versichert nur Löhne, die bei einem angeschlossenen Unternehmen erwirtschaftet werden.

Mitarbeitende, die das 24. Altersjahr noch nicht vollendet haben, sind in der pauschalen Risikoversicherung versichert. Da die Leistungen pauschal definiert sind, wird kein individueller Ausweis versendet. Die Details zu dieser Versicherung sind im Merkblatt Pauschale Risikoversicherung für 18 bis 24 Jährige zu finden.