Versichertenportal
Vorsorge Vorsorge

Einkauf

Mit privaten Einkäufen können Sie Ihr Altersguthaben erhöhen und damit Ihre versicherten Leistungen verbessern und gleichzeitig von Steuererleichterungen profitieren. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Einkauf mit privaten Mitteln.

Der maximal mögliche  Einkaufsbetrag pro Versicherungsjahr wird gemäss der Einkaufstabelle berechnet (siehe Versicherungsreglement 2024, Anhang 1). Durch die Wahl eines Sparplanes sind zusätzliche Einlagen möglich. Darüber hinaus sind Einlagen auf ein Zusatzguthaben möglich für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung.

Verlangen Sie bei der CPV/CAP eine Offerte über Ihr maximales Einkaufspotential oder über einen gewünschten Einkaufsbetrag. Retournieren Sie der CPV/CAP vor der erstmaligen Einzahlung das ausgefüllte Formular "Erklärung zum Einkauf von Vorsorgeleistungen". Wenden Sie sich bei Fragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit an die zuständige Steuerbehörde.

Vor einem Einkauf mit privaten Mitteln sind sämtliche Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule zu übertragen. Getätigte Vorbezüge für Wohneigentum müssen vorgängig zurückbezahlt werden. Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt Einkauf mit privaten Mitteln sowie dem Formular Einkauf von Vorsorgeleistungen aufgeführt.

Nach einem privaten Einkauf dürfen innert der 3 folgenden Jahre keine Kapitalbezüge getätigt werden (Vorbezug Wohneigentumsförderung, Teilkapitalbezug bei der Alterspensionierung, Barauszahlung bei einem Austritt).


Häufig gestellte Fragen

Verlangen Sie bei der CPV/CAP eine schriftliche Einkaufsofferte.

Füllen Sie das Formular Einkauf von Vorsorgeleistungen aus und retournieren Sie dieses an die CPV/CAP, bevor Sie eine Einzahlung vornehmen.

Im Anhang 1 des Versicherungsreglement 2024 ist die Einkaufstabelle mit einem Berechnungsbeispiel aufgeführt.

Der maximale Einkaufsbetrag gemäss Versicherungsplan ist auf der Rückseite Ihres Vorsorgeausweises für das laufende Jahr ausgewiesen.