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Geschichte

1909

Gegründet als Versicherungsanstalt Schweizerischer Konsumvereine (VASK) in Form einer Invalidenversicherung. Man arbeitete damals, bis man invalid wurde oder bis zum Tod.

1913

Ergänzung der Invalidenversicherung zum Schutz der hinterlassenen Ehefrau und allfällige Kinder im Todesfall durch eine Hinterlassenenversicherung.

1919

Vollausbau der VASK, indem die Altersversicherung zur Invaliden- und Hinterlassenenversicherung dazukam.

1948

Einführung der seit 1925 in der Bundesverfassung verankerten AHV. Anpassung des Leistungsplanes der VASK auf die Pensionierungsalter 62/65 und Angleichung der Beiträge an die Finanzierungsnotwendigkeiten der Versicherung.

1958

Trennung der juristischen Personen Firma und Pensionskasse in der Schweiz und Entflechtung von VSK und VASK als juristische Personen.

1980

Umstellung der versicherungstechnischen Grundlagen, die bis dahin auf dem eigenen Versicherungsbestand gerechnet wurden, auf die für Pensionskassen gebräuchlichen Grundlagen EVK. Die VASK heisst fortan CPV/CAP Coop Personalversicherung/Coop assurance du personnel/Coop assicurazione del personale.

1985

Einführung des BVG-Obligatoriums in der Schweiz. Verdoppelung und Zunahme der Anzahl der Aktivversicherten.

1995

Änderung des Vorsorgeplans mit Wechsel zum Beitragsprimat im Zuge der durch das Freizügigkeitsgesetz notwendig gewordenen Änderung beim technischen Zins und der Finanzierung der CPV/CAP durch die Einführung der altersabhängigen Staffelprämie an Stelle der vorherigen Einheitsprämie.

2005

Anpassung der reglementarischen Bestimmungen an die durch die 1. BVG-Revision nötig gewordenen Änderungen in der Systematik und der Finanzierung. Anpassung der Risikoprämien infolge des Verlaufs der Invaliditäten in den Vorjahren.

2008

Reduktion des technischen Zinses und des Projektionszinses auf 3.5 %. Anpassung der Finanzierung für Risiko und der Altersgutschriften mit dem Ziel, zusammen mit den Arbeitgeberleistungen das Leistungsniveau möglichst zu halten.

2009

Umwandlung der Rechtsform von einer Genossenschaft in eine Stiftung. Der Firmenname ist neu CPV/CAP Pensionskasse Coop.

2012

Umsetzung der technischen Grundlagen BVG2010 mit Reduktion des technischen Zinses und des Projektionszinsen auf 3.25 %. Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird auf 6.15 % reduziert. Zum Ausgleich des Leistungsniveaus werden die bestehenden Altersguthaben um eine Einlage aus den Reserven der CPV/CAP erhöht und die Altersgutschriften leicht angehoben.

2017

Anpassung der technischen Grundlagen BVG2015 sowie Reduktion des technischen Zinses und des Projektionszinses auf 2.50 % (Umsetzung per 31.12.2016). Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird auf 5.50 % reduziert. Zum Ausgleich der tieferen Rentenanwartschaft erhalten die Versicherten ab Alter 51 gestaffelt und ab Alter 55 vollständig eine Einlage in ihr Altersguthaben. Die Einlage wird von der CPV/CAP und den Arbeitgebern finanziert. Ferner werden die Risikobeiträge um 2.00 % gesenkt und die Sparbeiträge um 2.00 % erhöht. Zudem wird die Wahlmöglichkeit aus 3 verschiedenen Sparplänen eingeführt.

2019

Reduktion des technischen Zinssatzes und des Projektionszinses auf 2.00 % sowie Aktualisierung der technischen Grundlagen BVG 2015 (Umsetzung per 31.12.2018). Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird auf 5.15 % reduziert. Zum Erhalt des Leistungsniveaus werden die bestehenden Altersguthaben mit einer Einmaleinlage in der Höhe von 7.0 % verstärkt. Die Kosten gehen zu Lasten der CPV/CAP. Zudem werden die Altersgutschriften ab 01.01.2019 um 2.1 %-Punkte erhöht.

2023/2024

Reduktion des technischen Zinssatzes auf 1.50 %. Gleichzeitig Verwendung der technischen Grundlagen BVG 2020 für die Bewertung der Rentenverpflichtungen. Der Umwandlungssatz wird per 01.01.2024 auf 4.85 % (Alter 65) gesenkt. Der Projektionszins verbleibt auf 2.00 %.