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Versicherte Leistungen

Neben den Altersleistungen sind auch Invaliditätsrenten, Ehegattenrenten, Lebenspartnerrenten, Kinderrenten und bei Tod als Aktiver, Todesfallkapitalien.

Eine Altersrente wird bei einem Austritt ab dem 58. Altersjahr fällig. Die Berechnung erfolgt aufgrund des vorhandenen Altersguthabens und dem Alter entsprechenden Umwandlungssatz. Die voraussichtlichen Leistungen ab dem 60. Altersjahr sind auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.

Die Invalidenrente entspricht der voraussichtlichen Altersrente im Alter 65. Es wird unterschieden zwischen einer vollen und einer Teil-Invalidenrente. Der Invaliditätsgrad wird von der eidgenössischen Invalidenversicherung festgelegt und übernommen. Die Leistung des aktuellen Versicherungsjahres ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.

Die Rente wird ausgerichtet, wenn der überlebende Ehepartner für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss oder wenn die Ehe länger als 5 Jahre gedauert hat und der Partner älter als 45 Jahre alt ist. Die Höhe der Rente ist auf 70% der voraussichtlichen Altersrente, der laufenden Invaliden- oder Altersrente festgesetzt.

Die Rente entspricht jener eines Ehegatten. Die Lebenspartnerschaft muss bei der CPV/CAP angemeldet werden. Die Voraussetzungen sind im Infoblatt Lebenspartnerrente zusammengefasst.

Kinderrenten werden zu einer Alters- und Invalidenrente der versicherten Person gewährt, sofern das Kind unter 18 Jahren ist oder sich in Ausbildung befindet und das 25. Altersjahr nicht überschritten hat. Die Rente beträgt 25% der Alters- resp. Invalidenrente. Beim Tod des Versicherten wird eine Waisenrente mit den gleichen Kriterien gewährt.

Beim Tod eines Aktiven kommt es nur zu einem Anspruch auf Todesfallkapital, wenn keine Hinterlassenenrenten gewährt werden.