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Einkauf

Mit privaten Einkäufen können Sie Ihr Altersguthaben erhöhen und damit Ihre versicherten Leistungen verbessern und gleichzeitig von Steuererleichterungen profitieren. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Einkauf mit privaten Mitteln.

Der maximal mögliche  Einkaufsbetrag pro Versicherungsjahr wird gemäss der Einkaufstabelle berechnet (siehe Versicherungsreglement 2025, Anhang 1). Durch die Wahl eines Sparplanes sind zusätzliche Einlagen möglich. Darüber hinaus sind Einlagen auf ein Zusatzguthaben möglich für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung.

Melden Sie sich im Versichertenportal an und Starten Sie auf weitere Optionen den" Einkauf". Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus und gehen Sie auf berechnen. Für die Übermittlung der Anfrage an die Pensionskasse gehen Sie auf weitere und ergänzen die nachfolgende Selbstdeklaration. Sie erhalten danach automatisch einen QR-Einzahlungsschein. Wenden Sie sich bei Fragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit an die zuständige Steuerbehörde.

Vor einem Einkauf mit privaten Mitteln sind sämtliche Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule zu übertragen. Getätigte Vorbezüge für Wohneigentum müssen vorgängig zurückbezahlt werden. Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt Einkauf mit privaten Mitteln aufgeführt.

Nach einem privaten Einkauf dürfen innert der 3 folgenden Jahre keine Kapitalbezüge getätigt werden (Vorbezug Wohneigentumsförderung, Teilkapitalbezug bei der Alterspensionierung, Barauszahlung bei einem Austritt).