Vorsorge Vorsorge

Wohneigentumsförderung

Für ein selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) kann zur Finanzierung die vorhandene Freizügigkeitsleistung vorbezogen oder verpfändet werden.

Für einen Vorbezug von Mitteln der beruflichen Vorsorge ist der CPV/CAP ein schriftlicher Antrag zu stellen. 

Für die Verpfändung von Mitteln der beruflichen Vorsorge ist der CPV/CAP ein schriftlicher Antrag zu stellen.