Wohneigentumsförderung
Für ein selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) kann zur Finanzierung die vorhandene Freizügigkeitsleistung vorbezogen oder verpfändet werden.
Für einen Vorbezug von Mitteln der beruflichen Vorsorge ist der CPV/CAP ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Für die Verpfändung von Mitteln der beruflichen Vorsorge ist der CPV/CAP ein schriftlicher Antrag zu stellen.