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Anlageausschuss

Der Anlageausschuss ist das zentrale Verwaltungs-, Koordinations- und Überwachungsorgan für die Vermögensbewirtschaftung. Er besteht aus je zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern des Stiftungsrates.

Dem Anlageausschuss obliegen folgende Hauptaufgaben und Kompetenzen:

  • ist verantwortlich für die Umsetzung der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagestrategie und gewährleistet die Einhaltung des Anlagereglementes.
  • verabschiedet die Entscheidungsgrundlagen für die Festlegung oder Änderung des Anlagereglementes und der mitgeltenden Anhänge.
  • beantragt dem Stiftungsrat Modifikationen der langfristigen Anlagestrategie.
  • entscheidet auf Antrag der Geschäftsleitung über die Vergabe, Aufstockung, Reduktion und Auflösung von Verwaltungsmandaten und bestimmt den Global Custodian.
  • entscheidet über die Mittelzuteilung an die Vermögensverwalter in Abstimmung mit der vom Stiftungsrat genehmigten Anlagestrategie und den taktischen Bandbreiten (Rebalancing).
  • kann aktiv im Rahmen der Bandbreiten von der Zielstrategie abweichen, wenn die Risikofähigkeit der CPV/CAP dies zulässt (taktische Allokation).
  • kann im Rahmen der Risikofähigkeit weitere taktische Entscheide auf der Ebene der einzelnen Anlageklassen treffen.
  • trifft frühzeitig Massnahmen, um eine Überschreitung der Bandbreiten zu verhindern. Sollte trotzdem ausnahmsweise eine Überschreitung stattfinden, trifft er Massnahmen, welche dazu geeignet sind sobald als möglich, jedoch maximal innert 3 Monaten in die Bandbreiten zurückzukehren und informiert den Stiftungsrat darüber. Bei Anlagen in Immobilien kann von dieser Regelung abgewichen werden, sofern die Überschreitung auf die Marktentwicklung der übrigen Anlagen zurückzuführen ist.
  • entscheidet über kleinere Abweichungen gegenüber dem Anlagereglement und informiert den Stiftungsrat darüber.
  • kontrolliert die reglementskonforme und mandatspezifische Umsetzung der Anlagetätigkeit der Vermögensverwalter.
  • orientiert den Stiftungsrat anlässlich der Stiftungsrats-Sitzungen über seine Tätigkeit.
  • definiert die Benchmarks für die Vermögensanlagen.

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