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Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan für die Vermögensanlagen. Im Rahmen des Anlagereglements überträgt der Stiftungsrat bestimmte Aufgaben im Bereich der Vermögensbewirtschaftung an den Anlageausschuss und die Geschäftsleitung.

Dem Stiftungsrat obliegen folgende Hauptaufgaben und Kompetenzen: 

  • legt die Grundsätze und Ziele, die Organisation und das Verfahren für die Vermögensanlage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften fest.
  • genehmigt das Anlagereglement und die Anlagestrategie und die dazugehörenden Anhänge.
  • kann weitere Richtlinien über die Bewirtschaftung einzelner Anlagekategorien erlassen.
  • entscheidet über zeitlich limitierte Abweichungen gegenüber der taktischen Bandbreite und über grundsätzliche Abweichungen gegenüber dem Anlagereglement.
  • überwacht die ordnungsgemässe Umsetzung der langfristigen Anlagestrategie und die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften.
  • ernennt die Mitglieder und den Vorsitzenden des Anlageausschusses.
  • entscheidet in Abhängigkeit von der Anlagestrategie und von den Anlageresultaten über den Umfang, die Bildung und Auflösung von Schwankungsreserven.
  • verabschiedet die übergeordneten Controllinginstrumente und bestimmt den Anlagecontroller.
  • trifft die zur Umsetzung bezüglich Loyalität in der Vermögensverwaltung geeigneten organisatorischen Massnahmen und kontrolliert deren Umsetzung.
  • legt die Richtlinien zur Ausübung der Aktionärsrechte fest.
  • legt die Anforderungen fest, welche die Personen und Einrichtungen erfüllen müssen, die das Vermögen der CPV/CAP anlegen und verwalten.

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