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Vermögensverwalter

  • Die Vermögensverwalter sind verantwortlich für das Portfolio Management im Rahmen der ihnen übertragenen Mandate. Die Zusammenarbeit wird mittels standardisierter Verträge geregelt, die die Verwaltungsaufträge klar definieren.
  • Mit der Vermögensverwaltung dürfen nur Personen und Institutionen betraut werden, die die Anforderungen gemäss BVV 2 erfüllen (Art. 48 f – l). Für die externe Vermögensverwaltung werden nur Banken und Finanzunternehmen eingesetzt, die einem einschlägigen Finanzmarktgesetz oder Aufsichtsgesetz in der Schweiz oder im Ausland unterstehen.
  • Weitere Grundsätze zur Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern sind in Anhang 3 des Anlagereglementes festgelegt.

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