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Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Planung der Anlagestrategie, die Umsetzung und Überwachung der Anlagetätigkeit sowie die Bewirtschaftung der eigenen Mandate. 

Der Geschäftsleitung obliegen folgende Hauptaufgaben und Kompetenzen:

  • trägt die Verantwortung für die Planungsprozesse und unterbreitet dem zuständigen Gremium Vorschläge bezüglich Anlagereglement (inkl. Anhänge), Mandatsvergabe etc.
  • beantragt dem Anlageausschuss die Mittelzuteilung im Rahmen des Rebalancings.
  • stellt sicher, dass bei der Anlagetätigkeit die gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften und Vorgaben eingehalten werden.
  • regelt mittels klar definierter Verwaltungsaufträge und spezifischen Anlagerichtlinien die Tätigkeit der Vermögensverwalter.
  • überwacht die vergebenen Mandate, die Vermögensverwalter, die Anlagetätigkeit und leitet bei Bedarf Korrekturmassnahmen ein.
  • erstellt quartalsweise ein Mandatemonitoring zur Überwachung der Einzelportfolios.
  • ist für die Bewirtschaftung der nicht extern vergebenen Mandate und Mittel verantwortlich.
  • stellt die Berichterstattung über die Anlagetätigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften sicher und orientiert den Anlageausschuss über die Umsetzung der von ihm beschlossenen Mittelzuteilung auf die einzelnen Vermögensverwalter.
  • unterstützt den Stiftungsrat und den Anlageausschuss bei der Entscheidungsfindung bezüglich Anlagestrategie und der Überwachung der Anlageprozesse.
  • ist verantwortlich für die Liquiditätsplanung und -kontrolle und stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der CPV/CAP sicher.
  • stellt die Dokumentation des Anlageausschusses sicher und erstellt die notwendigen Pflichtenhefte.
  • orientiert die Versicherten periodisch über die Entwicklung der Vermögensanlagen.
  • bereitet zusammen mit dem entsprechenden Präsidenten die Sitzungen des Stiftungsrates und des Anlageausschusses vor.
  • regelt die Zusammenarbeit mit dem Global Custodian und dem Anlagecontroller.
  • informiert den Anlageausschuss regelmässig über das Marktumfeld und kann für dessen Beurteilung externe Beratung in Anspruch nehmen.
  • verlangt von den Personen und Institutionen, die mit der Anlage und Verwaltung von Vermögen betraut sind, jährlich eine schriftliche Erklärung über persönliche Vermögensvorteile (Art. 48 g BVV 2) und erstattet dem Stiftungsrat Bericht.

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